Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat IIb1 "Beratung und Vermittlung, Arbeitnehmerüberlassung", hat am 2. Januar 2012 den Entwurf einer Verordnung nach § 184 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III - kurz AZAV - veröffentlicht.
Die bag arbeit hat sich mit einem Brief an das BMAS gewandt und die inhaltlichen Positionen zum AZAV-Entwurf, wie sie in der Stellungnahme des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom 12. Januar 2012 formuliert wurden, nachdrücklich unterstützt.
Als Verband fühlen wir uns dem Thema Qualität in hohem Maße verpflichtet und haben immer wieder auch in unseren Stellungnahmen Kritikpunkte an der gängigen Praxis der Akkreditierungs- und Zulassungsverfahren geäußert sowie auf die negativen Konsequenzen insbesondere für kleinere Träger hingewiesen.
Will man jedoch zu einer insgesamten Verbesserung der Situation arbeitsmarktpolitischer Dienstleister vor Ort kommen, wird ein einheitliches Trägerzulassungsverfahren nur dann wirksam sein, wenn gleichermaßen die gängige Einkaufs- und Vergabepraxis überprüft wird.
Die bag arbeit plant im März zum Thema AZAV eine Infoveranstaltung.

2. Januar 2012
AZAV - Zertifizierungspflicht ab 1.4.2012























