Um die Arbeitsfähigkeit während der Umsetzung dieser Veränderungen sicher zu stellen, werden folgende Übergangsvorschriften festgelegt:
- §§ 6 und 7 der Satzungsneufassung treten mit Eintragung der Satzungsneufassung in Kraft.
- Die bisherige Satzung bleibt aber davon unabhängig vollumfänglich bis zur Eröffnung der Delegiertenversammlung in Kraft.
- Die Landesverbände müssen 30 Tage vor Beginn der ersten Delegiertenversammlung ihre Delegierten in den jeweiligen Mitgliederversammlungen gewählt und gegenüber dem gegenwärtigen Vorstandbenannt haben.
- Der bisherige, gewählte Vorstand lädt zur ersten Delegiertenversammlung ein und eröffnet die Sitzung.
Unmittelbar nach der Sitzungseröffnung wählt die erste Delegiertenversammlung eine Sitzungsleitung, die ihrerseits die Vorstandswahlen einleitet.