Die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlägt für eine zukunftsfähige Arbeitsmarktpolitik u.a. Folgendes vor:
- Arbeitsgelegenheiten, so wie sie momentan im §16d SGB II geregelt sind, abschaffen und ersetzen
- neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen, die sich rechtlich an den Integrationsbetrieben orientieren
- sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
- Angleichung der Gehälter von minderleistungsfähigen Langzeitarbeitslosen über den Passiv-Aktiv-Transfer (weitere Mittel kommen aus einem Präventionsfonds)
- Wettbewerbsneutralität aufheben, Trägerausschuss reformieren, im lokalen Konsens über die Branchen und Tätigkeitsfelder der Sozialbetriebe sozial- und wirtschaftsverträglich entscheiden
- Reaktivierung der §§18-20 Bundessozialhilfegesetz
- Anreizsysteme u.a. für das erfolgreiche Beenden von Berufsabschlüssen schaffen
- Einrichtung eines Präventionsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherungen, in den die Kassen 20 Prozent der bestehenden Gesundheitskosten für ALG-II-Empfänger einzahlen (Nutzung des Fonds zur zielgerichteten Förderung der Wiedereinstellungsfähigkeit und Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen)
- Betreuungsschlüssel verbessern
- Zielsteuerung im SGB II verbessern — Erreichung von Teilzielen und zielgruppenspezifischen Zielen mit in den Bereich der Zielsteuerung aufnehmen (nicht nur Wiedereingliederungsquote)
- bundesweit verbindliche Mindeststandards bei der Erbringung der kommunalen Leistungen — Rechtsanspruch auf sozialintegrative Betreuungsangebote innerhalb von 3 Monaten — bessere Verzahnung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Jobcentern und kommunalen Leistungsträgern
- Nachsorge von platzierten Langzeitarbeitslosen
Das komplette Positionspapier finden Sie hier.