Nutzung der Freien Förderung (§16f)

Mit dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz werden die Möglichkeiten der Jobcenter zur Nutzung der sogenannten Freien Förderung (§ 16f SGB II) erweitert. Ziel dieses Instruments ist es, Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen durch flexible und innovative Angebote zu fördern, die mit den regulären Instrumenten der Arbeitsförderung nicht oder nur unzureichend erreicht werden können.

In einer aktuellen Analyse untersucht Andreas Hammer die bisherige Nutzung der Freien Förderung und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Das Instrument wird bislang nur sehr begrenzt eingesetzt. Im Jahr 2025 gaben die als gemeinsame Einrichtungen organisierten Jobcenter insgesamt rund 38,4 Millionen Euro für die Freie Förderung aus. Dies entsprach lediglich 1,8 Prozent der verfügbaren Eingliederungsmittel. Im Durchschnitt setzte ein Jobcenter lediglich rund 8.500 Euro pro Jahr für dieses Instrument ein. Häufig wurden damit einzelne Unterstützungsleistungen finanziert, etwa die Reparatur eines Fahrzeugs für Selbstständige, nicht jedoch größere Projekte oder innovative Maßnahmen.

Ab Juli 2026 treten neue Regelungen in Kraft. Künftig dürfen Jobcenter bis zu zehn Prozent ihrer Eingliederungsmittel für die Freie Förderung einsetzen. Gleichzeitig werden bisherige rechtliche Einschränkungen gelockert, um den Einsatz des Instruments zu erleichtern und mehr Gestaltungsspielräume vor Ort zu schaffen.

Andreas Hammer bewertet die Einführung dieser Obergrenze jedoch kritisch. Für einige wenige Jobcenter, die die Freie Förderung bislang in größerem Umfang genutzt haben, bedeutet die Zehn-Prozent-Regelung sogar eine Einschränkung. Für viele kleinere Jobcenter wiederum schafft die Neuregelung kaum zusätzliche Möglichkeiten, da zehn Prozent eines ohnehin begrenzten Budgets häufig nicht ausreichen, um wirksame Projekte oder innovative Angebote zu finanzieren. Zudem orientiert sich die Obergrenze weder an den tatsächlichen Bedarfen vor Ort noch an der finanziellen Mindestgröße, die Projekte benötigen, um nachhaltig Wirkung zu entfalten.

Die Gesetzesänderung schafft damit zwar mehr rechtliche Flexibilität, löst nach Einschätzung des Autors jedoch nicht das grundlegende Problem: Viele Jobcenter verfügen über zu geringe finanzielle Spielräume, um die Freie Förderung wirksam einzusetzen. Andreas Hammer plädiert deshalb für eine Anhebung der Obergrenze sowie für eine Mindestfinanzierung, damit auch kleinere Jobcenter innovative und bedarfsgerechte Förderangebote entwickeln und umsetzen können.

Hier geht`s zum Online-Seminar zum Thema mit Andreas Hammer

Freie Förderung im SGB II: wie kann das Potenzial von §16f genutzt werden?

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