Die Arbeitslosigkeit ist im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr leicht um 3 Prozent auf 2.613.000 Personen gesunken. Dabei ist die Zahl der Arbeitslosengeld-I-Beziehenden deutlich um 138.000 (-12,1 %) auf 999.000 Personen gesunken, die Zahl der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden erhöhte sich hingegen leicht um 56.000 (+3,6 %) auf 1.615.000 Personen.
Dabei haben sich die Kosten pro Arbeitslosen um etwa 11 Prozent erhöht. So sind die Transferleistungen pro Arbeitslosen im Vergleich zu 2020 deutlich gestiegen, die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld I hat sich im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um etwa 9 Prozent erhöht.
Die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit betrugen 2021 insgesamt 67,9 Milliarden Euro (+8,1 % gegenüber 2020) und damit 1,89 Prozent des Bruttoinlandprodukts (2020: 1,84 %). Damit ist der von 2009 bis 2019 beobachtete Rückgang, der die fiskalischen Kosten um fast einen Prozentpunkt der Wirtschaftsleistung gesenkt hat, nun im zweiten Jahr in Folge unterbrochen. Bereits im Berichtsjahr 2020 kam es aufgrund der Covid-19-Pandemie zu erheblichen Kostensteigerungen.
Die gesamten fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit setzen sich aus Versicherungsleistungen, Sozialleistungen (beides wird im Folgenden unter “Transferleistungen” zusammengefasst) sowie Mindereinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zusammen.

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Quelle: https://iab.de/presseinfo/trendwende-das-iab-arbeitsmarktbarometer-steigt-im-dezember-leicht-an/
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