Das Online-Seminar beginnt um 10:00 und endet um 14:00.
Inhalt
Im Jahr 2022 kamen mit der neuen Behandlungsverordnung und dem novellierten ElektroG3 bedeutende Änderungen für die Sammlung, die Behandlung und die (Vorbereitung zur) Wiederverwendung von Elektro(nik)(alt)geräten auf die betroffenen Kreise zu.
Das Seminar soll den betroffenen Betrieben die Möglichkeit geben sich über die Neuerungen zu informieren und umfassend zu handeln.
Programm
10.00 Uhr Beginn
Arbeitsschwerpunkte Behandlungsverordnung:
-
- Begriffsbestimmungen
- Allgemeine Behandlungsanforderungen
- Selektive Behandlungsanforderungen an die Behandlung von Stoffströmen
- Überwachung
11.00 – 11.15 Uhr Kaffeepause
Arbeitsschwerpunkte ElektroG3:
-
- Begriffsbestimmungen
- Erweiterte Pflichten für Hersteller
- Rücknahme- und Informationspflichten im Handel
- Neue Pflichten von elektronischen Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistern
- Erstbehandlungsanlagen zur Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung sowie zur Vorbereitung zur Wiederverwendung
12.15 – 13.15 Uhr Mittagspause
-
- Berechtigte zur Rücknahme von Elektro(nik)altgeräten aus privaten Haushalten
- Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen
- Erweiterung der Informations-, Anzeige und Mitteilungspflichten
- Anforderungen an Erstbehandlungsanlagen
- Anforderungen an die Zertifizierung
- Behandlungskonzept
14.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Ziel
Insgesamt soll das Seminar den betroffenen Betrieben die Möglichkeit geben sich zum Thema ElektoG3 und Behandlungsverordnung zu informieren und proaktiv zu handeln.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die im Bereich Entsorgung und Wiederverwendung aktiv sind, wie z.B. Entsorgungsunternehmen, Reparaturbetriebe, Second Hand Betriebe, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Behörden und weitere interessierte Kreise
Referent*in
Dr. Ralf Brüning und sein Team
Stornierung
Sie können das Seminar bis 2 Wochen vor der Veranstaltung kostenlos stornieren. Bei späteren Stornierungen bzw. Nichtteilnahme wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Sie können jedoch eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.