Das Online-Seminar beginnt um 10:00 und endet um 16:30 Uhr.
Inhalt
Seit 2016 gibt es Maßnahmen nach § 16h SGB II. Dieses Eingliederungsinstrument weicht deutlich von allen anderen im SGB II ab:
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- Zunächst können junge Menschen gefördert werden, die aktuell nicht im Leistungsbezug sind.
- Weiter gibt es Überschneidungen bei Inhalten oder Akteuren mit dem SGB VIII und SGB XII.
- Außerdem gibt es die gesetzlich eröffnete Möglichkeit der Projektförderung.
Allein dadurch ergeben sich andere als die sonst üblichen Anforderungen an diesen Maßnahmetyp. Dies gilt sowohl für Maßnahmeträger als auch für Jobcenter. Entsprechend ist die Entwicklung dieses Förderinstruments immer noch zurückhaltend. Vor allem während den Pandemie-bedingten Einschränkungen bekommen Ansätze für schwer erreichbare junge Menschen eine besondere Bedeutung.
Programm
10.00 Uhr Beginn
Einführung
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- Aktueller Stand zum 16h SGB II
- Auswirkungen der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen auf §16h SGB II „Schwer erreichbare junge Menschen“
Auf dem Weg zur Maßnahme nach 16h SGB II
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- Vergabe-Maßnahme oder Projektförderung? Möglichkeiten und Grenzen
- Schnittstellen: Vorbehalte und Mitwirkung
Auf dem Weg in der Umsetzung
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- Zielgruppen ansprechen, z. B. Aufsuchende Arbeit
- Teilnehmende halten, z. B. Umgang mit „Tests“ und „Abtauchen“ der Teilnehmenden, Einzel- und Gruppenangebote
- Dokumentation, Datenschutz
- nachgehende Arbeit, z. B. bei Ausscheiden von Teilnehmenden
Zielgruppe
Mitarbeitende von Maßnahmeträgern nach §16i SGB II, Mitarbeitende von Jobcentern und an Schnittstellen (insbesondere Jugendhilfe, Sozialhilfe).
Referent*in
Andreas Hammer, social support GmbH, Östringen
Stornierung
Sie können das Seminar bis 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenlos stornieren. Bei späteren Stornierungen bzw. Nichtteilnahme wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Sie können jedoch eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.