04.09.2020
Veranstaltungsort
GLS Campus | Berlin
Die Veranstaltung beginnt um 10:00 und endet um 15:30.
Inhalt
Alle UnternehmensmitarbeiterInnen haben automatisch Arbeitsschutz- und Sicherheitsverantwortung – von Geschäftsführer*innen bis hin zu allen Beschäftigten.
Eine konkrete und schriftliche Pflichtenübertragung hat Vorteile: Rechtssicherheit, sauberen Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche, Sensibilisierung und Haftungsentlastung – im Interesse eines gesunden und gut aufgestellten Unternehmens und zur Vermeidung von Organisationsverschulden.
Das Praxisseminar erläutert Ihnen alles rund um die Pflichtendelegation: Voraussetzungen, Formvorschriften, Inhalte und Rechtsfolgen – und die Formblätter der Unfallversicherungs-träger (DGUV Information 211-001 bzw. BGI 508).
Methode
Das Seminar verwertet – anschaulich und praxisnah – zahlreiche Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis: zur Detailtiefe der Delegation, zur Ein- und Unterweisung und zur Koordination sind die Anforderungen zuweilen recht hoch.
Zielgruppe
Geschäftsführer*innen, ProkuristInnen, Betriebs- und Abteilungsleitende und andere Führungskräfte und Vorgesetzte, MitarbeiterInnen der Personal- und Rechtsabteilungen sowie externe Berater*innen und Dienstleistende, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.
Referent*in
Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich ist tätig rund um die Themen Produktsicherheit, Produkt- und Führungskräftehaftung und Arbeitsschutz einschließlich Betriebsorganisation, Vertrags-gestaltung und Strafverteidigung. Er ist an der Hochschule München zuständig für Wirtschafts-, Arbeits-, Technik- und Unternehmensorganisationsrecht und Autor von Fachbüchern.
Stornierung
Sie können das Seminar bis 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenlos stornieren. Bei späteren Stornierungen bzw. Nichtteilnahme wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Sie können jedoch eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Buchungen
Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.