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Job-Speed-Dating für Menschen mit Behinderung

forum arbeit 02/24

ein Interview mit Maria-Victoria Trümper

“Behinderte Menschen tun sich also dem Stereotyp entgegen nicht „schwer“ auf dem Arbeitsmarkt, sondern sie werden aktiv ausgegrenzt.”

Wie beurteilen Sie die aktuelle Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung in Deutschland,
und welchen speziellen Herausforderungen begegnen Sie?

Bevor man in eine Diskussion über die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen einsteigt, muss zwingend als Ausgangspunkt festgehalten werden: Es gibt ein Recht auf Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen. Grundlage hierfür ist die UN-Behindertenrechtskonvention (kurz: UN-BRK). Da Deutschland die UN-BRK ratifiziert hat, hat diese Menschenrechtskonvention als völkerrechtliches Dokument den Rang eines Bundesgesetzes, ist also geltendes Recht in Deutschland. Das Recht auf Arbeit (Art. 27 der UN-BRK) ist neben Bildung, Wohnen, Gesundheit und Mobilität ein ganz zentrales Recht darin. Einer Arbeit bzw. einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, entscheidet maßgeblich darüber, inwieweit man teilhaben kann, denn: Wer kein Geld hat, ist in unserer Gesellschaft in so ziemlich allen Belangen ausgeschlossen und chancenlos. Der eigene finanzielle Status entscheidet in Deutschland leider über sehr viel, wenn nicht sogar über fast alles. Und es ist auch kein Geheimnis: Wer behindert ist, ist in der Regel arm. Und Armut wiederum schafft Behinderungen. Das lässt sich auch regelmäßig in den Armuts- und Reichtumsberichten nachlesen. 

Maria-Victoria Trümper ist Referentin bei der „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“. ISL ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der „Zentren für Selbstbestimmtes Leben“ behinderter Menschen.

Was heißt das nun in der Praxis? Der UN-Fachausschuss prüft regelmäßig die Umsetzung der UN-BRK. Letztes Jahr fand wieder eine Staatenprüfung statt. Sie stellte fest, dass Menschen mit Behinderungen immer noch im Wesentlichen aus vielfältigen Gründen vom Recht auf Arbeit und dem Arbeitsleben ausgeschlossen sind. Deutschland wurde von der UN hart gerügt dafür. Und aus meiner Praxis heraus kann ich nur bestätigen. Behinderte Menschen tun sich also dem Stereotyp entgegen nicht „schwer“ auf dem Arbeitsmarkt, sondern sie werden aktiv ausgegrenzt, nicht inkludiert und auch oft nicht erstgenommen oder diskriminiert.

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden durch das „Budget für Arbeit“ und den „§ 60 SGB IX – Andere Leistungsanbieter“ neue Möglichkeiten geschaffen. Wie effektiv sind die neuen Instrumente in der Praxis?

Am Anfang blieb es hinter den Erwartungen zurück. Die kontinuierlich steigende Anzahl der Personen, die mit dem Budget für Arbeit den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt geschafft haben, zeigt jedoch, dass das Instrument – je nach Bundesland – gut angenommen wird und nachhaltig zu sein scheint. Gleichzeitig gibt es aber noch sehr viel Luft nach oben und viele Barrieren im Zugang zu dem Instrument. Wir merken, dass je mehr Umgang die Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe in der Praxis damit erhalten, desto schneller und länger wird ein Budget für Arbeit inzwischen bewilligt. Jetzt muss es noch bekannter gemacht werden, insbesondere bei Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten für behinderte Menschen (kurz: WfbM). Zusammen mit anderen Fördermöglichkeiten, wie dem Teilhabechancengesetz, konnten wir als ISL bereits fünf Mitarbeitende mit Behinderungen über das Budget für Arbeit und das Teilhabechancengesetz einstellen. Zum Beispiel auch unsere heutige Büroleitung, die ursprünglich als Teilnehmer bei unserem Job-Speed-Dating dabei war. 

Woher kam die Idee des Job-Speed-Datings?

Das inklusive Job-Speed-Dating-Format gibt es nicht erst seit unserem bundesweiten Job-Speed-Dating-Projekt aus dem Jahr 2021, sondern schon seit 2017 in Berlin. Damals hatte die ISL hatte ein Projekt namens „Birlikte“, das in Kooperation mit einem Verein für Migration und Behinderung realisiert. Ziel war es dabei, einem inklusiven Arbeitsmarkt im Sinne des Art. 27 der UN-BRK näher zu kommen. Ab 2021 startete unser bundesweites Projekt „Job-Speed-Dating – gestärkt und inklusiv ins Arbeitsleben“. Wir wollten unser Peer-Know-How, unsere Methoden und selbstentwickelten Materialien an andere interessierte „Zentren für Selbstbestimmtes Leben“ weiterzugeben. Modellhaft haben wir dann die Zentren in Regensburg und Stuttgart bei ihren ersten Job-Speed-Datings begleitet und unterstützt, sodass sie in Zukunft das komplette barrierefreie Organisations- und Veranstaltungsmanagement eigenständig bei sich in der Region durchführen können. Phoenix e.V. aus Regensburg hat 2024 zum dritten Mal ein Job-Speed-Dating erfolgreich durchgeführt. Unser Plan ist also aufgegangen; in den Städten hat sich das Job-Speed-Dating seitdem etabliert – und dass sogar, obwohl wir durch die Corona-Pandemie in den ersten 1,5 Jahren des Projektes noch sehr viele Einschränkungen hatten. Auch nach Ende des Projekts hatte sich das Event weiter rumgesprochen, sodass die Inklusionsbeauftragte Ingolstadts auch im Rahmen ihrer inklusiven Job- und Ausbildungsmesse unser Konzept übernommen hat. Auch da war das Job-Speed-Dating ein Erfolg. Das Wichtigste aber war und ist immer: Wir als ISL und die Organisator*innen können keine Jobs versprechen, wir sind in diesen Fällen nicht die Arbeitgeber. Wir hatten aber zu unserer totalen Überraschung festgestellt, dass direkt danach ca. 25% der Teilnehmer*innen durch das Format einen Job erhalten haben. 

Wie läuft das Speed-Dating konkret ab? Können Sie uns den typischen Ablauf beschreiben?

Es besteht eigentlich aus drei Teilen: Der erste ist das Vorbereitungscoaching für die behinderten Bewerber*innen, welches ca. drei Wochen vor dem Job-Speed-Dating-Tag stattfindet. In dem ganztätigen Coaching empowern wir die Teilnehmer*innen mit einer Mischung aus Menschenrechtsbildung sowie praktischem und theoretischem Bewerbungstraining. Danach entscheiden die Teilnehmer*innen selbst nochmal, ob sie am Job-Spee-Dating-Tag teilnehmen möchten. Wir wollen, dass unser Teilnehmer*innen selbstbestimmt agieren und es keinen Zwang oder gibt – so, wie viele es sonst im Alltag erleben. Der zweite Teil ist das Coaching der Arbeitgeber, das findet online statt. Darin erklären wir den Ablauf des Tages, was sie mitbringen können und vor allem, welche Do’s und Dont’s es im Gespräch gibt.

Maria-Victoria Trümper bei einer Job-Speed-Dating Veranstaltung.

Der menschenrechtsbasierte Ansatz in Bewerbungsgesprächen mit Menschen mit Behinderungen ist also z.B. nicht zu fragen: „Welche Beeinträchtigung/Krankheit haben Sie, wie können wir helfen?“, sondern: „Was brauchen Sie, um bei uns barrierefrei arbeiten zu können?“ Das ist vielen Arbeitgebern neu.

Und dann der Tag selbst: Dort treffen im Verhältnis 1:2 Arbeitgeber*innen auf Bewerber*innen in jeweils Acht-Minuten-Gesprächen. Heißt: 20 Bewerber*innen und zehn Arbeitgeber*innen. Zwei Bewerber*innen sitzen an einem Tisch. Erst spricht Person A acht Minuten, dann gibt es einen Gong, dann Person B. Nach 16 Minuten erfolgt der Tischwechsel zum nächsten Arbeitgebertisch. Nach 20 geführten Gesprächen ist das Job-Speed-Dating vorbei. Wichtig ist, dass sich beide Seiten, wenn sie sich denn sympathisch sind und es passt, Kontaktdaten bzw. das erstellte Kurzprofil der Bewerber*innen austauschen, um sich dann auf ein richtiges Bewerbungsgespräch zu verabreden.

Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit diesem Format gemacht?

Wie oben schon erwähnt: Das Format ja ursprünglich so gedacht, dass wir die Chance auf ein Bewerbungsgespräch für behinderte Bewerber*innen erhöhen wollte, denn de facto werden die meisten behinderten Bewerber*innen schon dann im Bewerbungsprozess ausgesiebt – manchmal unbewusst, oft aber auch ganz bewusst, aus unterschiedlichen Gründen. Das haben uns auch alle Teilnehmer*innen mit Behinderungen immer wieder bestätigt. Sie werden meistens gar nicht erst zum Bewerbungsgespräch face-to-face eingeladen. Wir hatten Bewerber*innen dabei, welche Excel-Tabellen über ihre Bewerbungen geführt haben. Einer hatte an die 1000 Bewerbungen geschrieben und nur Absagen bekommen. Durch das Job-Speed-Dating bei uns hat er endlich einen Arbeitsplatz gefunden. Wichtig ist auch, dass wir Teilnehmer*innen mit allen Behinderungen dabei hatten, quer durch alle Altersklassen, von jung und gerade aus dem Berufsbildungswerk bis hin zu nicht allzu lang bis zur Rente und mit Doktortitel. Es ist vor allem wichtig, dass wir wissen, welche angemessenen Vorkehrungen wir treffen können, damit alle partizipieren können. Und wir nehmen auch Ängste, weil viele sind zurecht von negativen, diskriminierenden Erfahrungen in Bewerbungsverfahren und Arbeitsleben frustriert – unser oberstes Ziel ist es, dass die Selbstbestimmung und das Selbstbewusstsein über diese Prozesse (zurück-) erlangt wird.

Wie sehen die Pläne für die Zukunft des Job-Speed-Dating-Projekts aus? 

as Projekt ist Ende 2023 ausgelaufen, unsere Zentren in Regensburg und Stuttgart machen weiter. Außerdem hat das Land Rheinland-Pfalz Interesse bekundet. Wir haben versucht, das Konzept so breit wie möglich zu streuen und es gibt immer wieder Anfragen. 

Was wünschen Sie sich von der Politik, um die Arbeitsmarktzugänge für Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern?

Zuallererst ein vertieftes Verständnis dafür, dass das Recht auf Arbeit ein wichtiges soziales Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen ist und dass eine Einstellung einer behinderten Person keinen Akt der Wohlfahrt darstellt, sondern die Erfüllung ebenjenem Menschenrecht. Stigmata müssen aktiv abgebaut werden, und zwar vorrangig auf der Seite der Arbeitgeber und der Verwaltungsinstitutionen. Und ein Anliegen ist mir absolut wichtig zu betonen – auch, weil es von allen Seiten her so gut wie nie beachtet wird, aber signifikant dafür steht, was sich positiv von der Wurzel her verändern könnte, wenn man das mal angehen würde: Ein ganz zentraler Grund, warum so viele Menschen mit Behinderungen laut Statistik bis zu 100 Tage länger erwerbslos sind als nichtbehinderte Personen, ist, dass der Großteil der jungen Menschen mit Behinderungen hier in Deutschland keine Chance auf eine Ausbildung auf den ersten Arbeitsmarkt hat. Über 80% aller jungen Menschen mit Behinderungen machen eine Ausbildung – wenn sie denn überhaupt eine machen – in einem Berufsbildungswerk. Man hat auch nur eine geringe Anzahl an Auswahl an Ausbildungsberufen. Im Vergleich: In Deutschland gibt es mehr als 320 anerkannte Berufsausbildungen, i.d.R. ist man in einem BBW drei Jahre in einer Art Einrichtung, viele wohnen auch dort. Nur wenn junge Menschen die Möglichkeit haben, Berufspraktika und Ausbildungen auf dem 1. Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu absolvieren, haben sie auch eine hohe Chance, auf dem 1. Arbeitsmarkt einen Job zu finden. Junge Menschen mit Behinderungen brauchen reale Chancen, sie können und sie wollen das – und das ist ihr (Menschen-)Recht, das man ihnen nicht verweigern darf.