Seminarinhalte:
Die Kritik an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland hat die Diskussion um eine stärkere Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt deutlich intensiviert. Die Bundesregierung hat in diesem Kontext neue Förderinstrumente auf den Weg gebracht. Dazu gehört der Andere Leistungsanbieter gem. SGB IX. Die Zulassung anderer Leistungsanbieter schafft erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten für Träger und kann ein weiteres Standbein für Träger sein. Dem heterogenen Personenkreis der leistungsberechtigten Personen kann die erweiterte Form der Beschäftigung Rechnung getragen (z. B. Für Menschen mit psychischen Behinderungen).
Das Seminar stellt die Rechtslage dar und bietet einen Überblick über die formalen Anforderungen von Bundesagentur für Arbeit und Sozialämtern, die an die Träger gestellt werden, wenn sie als Andere Leistungsanbieter gem. SGB IX arbeiten wollen.









