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Gesetzentwurf: Asylbewerberleistungsgesetz

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vom 10. Mai 2019. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes soll die gesetzliche Lücke zur Finanzierung und Förderung von Asylbewerber*innen, Geduldeten*r und Inhaber*innen bestimmter humanitärer Aufenthaltserlaubnisse die eine Ausbildung absolvieren, soll geschlossen werden.

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes |10-05-19