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Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen.

Die Leistungen nach dem AsylbLG werden damit ausgewogen angepasst, indem die Regelbedarfe weiterentwickelt werden und zugleich die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung der Leistungen, orientiert an den Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII), vorgenommen wird. Der Gesetzentwurf enthält zudem zwei Regelungen, die die Integration von Geflüchteten unterstützen: Das Schließen der „Förderlücke“, die bisher vielfach zu Ausbildungs- und Studienabbrüchen unter Geflüchteten führte, sowie die Einführung eines neuen Ehrenamts-Freibetrags.

Die Regelungen im Einzelnen finden Sie hier.