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Arbeitssicherheit: Neue Branchenregel für das Büro

Neue Branchenregel gibt Hinweise zum Arbeitsschutz in Bürobetrieben.

Nahezu die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland arbeitet in einem Büro. Das entspricht fast 17 Millionen Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen – Tendenz steigend. Für viele dieser Menschen bedeutet das: Sie bewegen sich wenig bei der Arbeit. Die Folge: Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems liegen bei den Fehltagestatistiken weit vorn. Aber das ist nur ein Aspekt, den der Arbeitsschutz im Büro berücksichtigen muss. Umfassende Informationen über Sicherheit und Gesundheit im Büro erhalten Verantwortliche in der neuen DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein neues Informationsformat. Sie setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen.