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BAMF führt Job-Berufssprachkurse ein

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt im Zuge des „Job-Turbo“ des BMAS die Job-Berufssprachkurse (Job-BSK) ein. Die neuen Kurse sollen das reguläre Angebot der Sprachkurse ergänzen, sind inhaltlich und organisatorisch stark auf Tätigkeiten im Betrieb ausgerichtet und sollen einfach beim Arbeitgeber einrichtbar sein. Ziel ist, den berufsbegleitenden Spracherwerb für Beschäftigte und Unternehmen attraktiver zu gestalten und den Einstieg im Betrieb auch bei noch geringeren Deutschkenntnissen zum Erfolg zu führen. Neu ist vor allem ein individuelles Coaching.

Der Job-BSK richtet sich an Erwachsene, die bereits einen Integrationskurs absolviert und dabei mindestens das Sprachniveau A2 erreicht haben und entweder eine Arbeitsplatzzusage haben, sich in Vorbereitung auf eine konkrete Beschäftigung oder bereits in Arbeit befinden. Der Umfang eines Kurses soll etwa 100-150 Unterrichtseinheiten (eine Einheit umfasst 45 Minuten) betragen, die auch in Teilzeit absolviert werden können. Die Sprachbedarfe werden eng mit den Arbeitgebenden abgestimmt. Pro Kurs sollen in der Regel mindestens sieben Teilnehmende ähnlicher Berufsgruppen teilnehmen, der Start ist allerdings auch bereits mit drei Teilnehmenden möglich.

Den Kursträgern und Lehrkräften sollen bei der Erprobung neue Gestaltungsfreiheit, aber auch mehr Verantwortung übertragen werden. Das BAMF verzichtet auf enge Vorgaben zu Kursinhalten und -organisation und für alle fachspezifischen Kurse, die nicht auf eine Prüfung vorbereiten, auf eine gesonderte Zulassung. Für eine auch generell passgenauere Kurszusteuerung kann bei Personen, die das Sprachniveau A2 GER, aber nicht B1 GER im DTZ erreicht haben, zudem künftig nach Prüfung des Einzelfalls auf den Wiederholungskurs im Integrationskurs verzichtet werden.

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