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Berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG – Evaluation des BMAS

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die berufsbezogene Deutschsprachförderung gemäß § 45a evaluiert. Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gemäß § 45a des Aufenthaltsgesetzes ist seit 2016 ein Regelinstrument, dessen Ziel der Erwerb berufsbezogener deutscher Sprachkenntnisse durch Zugewanderte ist.

In Bezug auf die Umsetzung der Kurse sind laut der Evaluations sind die Lehrkräfte in den Kursen größtenteils Honorarkräfte und arbeiten im Durchschnitt 19,8 Unterrichtseinheiten pro Woche. Trotz genereller Zufriedenheit mit dem Beruf zeigen sich häufig Unzufriedenheiten mit den Arbeitsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung, der Anzahl der Unterrichtseinheiten, der Kursgröße und dem Alter der Lehrkräfte.

Alle befragten Akteure sehen übereinstimmend eine Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Kursteilnahme als wichtiges Erfolgskriterium.. Je besser die kommunale Betreuungsquote, desto höher ist die Teilnahmequote von Müttern mit Sprachförderbedarf. Drei Viertel der Lehrkräfte geben an, dass es bei der Kursumsetzung häufig zu Problemen kommt, weil Teilnehmende familiären Pflichten nachgehen müssen und sich nicht auf den Kurs konzentrieren können.

Die Auswertungen zur Zielerreichung zeigen, dass die Mehrheit der Teilnehmenden den Kurs mit einem Zertifikat abschließt, wobei weibliche Teilnehmer tendenziell bessere Ergebnisse erzielen. Der Zertifikatserwerb korreliert positiv mit einem besseren Sprachniveau nach Kursende, der Erwerbstätigkeit und dem Stundenlohn nach Kursabschluss.

Ergebnisse zur Arbeitsmarktintegration

Die Ergebnisse zur Arbeitsmarktintegration zeigen, dass die berufsbezogene Deutschsprachförderung Impulse in Richtung Qualifizierung gibt. Personen, die an den Berufssprachkursen teilgenommen haben, beginnen eher eine Berufsausbildung oder eine qualifizierende Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit als vergleichbare Nichtteilnehmende. Günstige Umstände für den Übergang in eine Berufsausbildung sind eine gute Passung gemessen am subjektiv empfundenen Schwierigkeitsniveau, der Kontakt zum Jobcenter während des Sprachkurses, eine sozialpädagogische Begleitung und das Bestehen der Zertifikatsprüfung. Dagegen reduziert sich die Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigung zum Befragungszeitpunkt etwa ein halbes bis ein Jahr nach dem Abschluss des Kurses. Personen, die an den Kursen teilnehmen, sind erwartungsgemäß während der Kursteilnahme nur selten erwerbstätig und brechen den Kurs nicht mit dem Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung ab (sogenannter Lock-in-Effekt). Die Analysen zeigen jedoch, dass die während des Kurses entstandenen Lock-in-Effekte auch nach Ende des Kursbesuchs fortwirken. Negative Beschäftigungseffekte zeigen sich besonders in der Teilnehmendenkohorte der Jahre 2017-2018, dort bestehen sie auch 30 Monate nach Kursbeginn noch fort.

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