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Hartz-IV-Soll-Ist-Vergleich 2018

1,105 Milliarden Euro weniger für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“, 1,030 Milliarden Euro mehr für Verwaltungskosten. Laut dem Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) wurden im vergangenen Haushaltsjahr 2018 vom Bund 3,38 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (für „Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ und nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme) ausgegeben. Veranschalgt waren für diesen Zweck 4,48 Milliarden Euro (Soll).

Für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ waren im Haushaltsjahr 2018 4,55 Milliarden Euro veranschlagt – 5,585 Milliarden Euro wurden ausgegeben.

Dem sogenannten „Gesamtbudget“ (Summe der beiden Haushaltsstellen mit der Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) in Höhe von insgesamt 9,04 Milliarden Euro standen im Haushaltsjahr 2018 „Gesamtausgaben“ in Höhe von 8,96 Milliarden Euro gegenüber.