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Bürgergeldbonus zeigt keine messbaren Erfolge

Der im Rahmen der Bürgergeldreform eingeführte Bürgergeldbonus sollte einen zusätzlichen Anreiz für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II schaffen, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Trotz einer monatlichen Förderung von 75 Euro blieb die erhoffte Wirkung jedoch aus und neun Monate nach der Einführung wurde die Maßnahme wieder abgeschafft.

Laut einer aktuellen Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)  konnte weder die Zahl der Teilnehmenden gesteigert noch die Zusammensetzung der geförderten Gruppe verändert werden. Auch Hinweise darauf, dass neue Zielgruppen erreicht wurden, fehlen. Vielmehr sprechen die Daten für mögliche Mitnahmeeffekte: Viele der Geförderten hätten vermutlich auch ohne Bonus an den Maßnahmen teilgenommen.

Eine mögliche Ursache für die fehlende Wirkung könnte in der reduzierten Mittelausstattung für Eingliederungsleistungen im Jahr 2023 liegen. Diese sanken von rund 4,5 auf etwa 4,2 Milliarden Euro. Gleichzeitig wurde jedoch auch in den Vorjahren das verfügbare Budget nie vollständig ausgeschöpft, was gegen eine rein finanzielle Erklärung spricht.

Ob der Bonus zumindest die Abbruchquoten senken oder die Beschäftigungschancen nach der Maßnahme verbessern konnte, bleibt offen, denn entsprechende Daten lagen zum Untersuchungszeitpunkt noch nicht vor.

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