Das Online-Seminar „Auszubildende im SGB II“ beginnt um 09:00 und endet um 13:30.
Auszubildende im SGB II – Die Schnittstelle zwischen Bürgergeld und BAföG
An der Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist zu entscheiden, ob bei Bezug von Ausbildungsförderung bzw. während des Absolvierens einer Ausbildung ggf. ergänzende Ansprüche auf Bürgergeld bestehen. Dabei ist die Ausbildungsförderung vorrangige Leistung und als solche von den Auszubildenden in Anspruch zu nehmen. Zudem sind entstehende Erstattungsansprüche zwischen den Behörden zu berücksichtigen.
Neben den Vorschriften über die Schnittstelle zwischen SGB II und Ausbildungsförderung wird ein Überblick über Leistungen und Verfahren nicht nur beim BAföG und bei der BAB, sondern zudem auch über das AFBG („Meister-BAföG“) gegeben. Außerdem werden die nach dem SGB II für Auszubildende möglichen Leistungen (Bürgergeld oder Leistungen nach § 27 SGB II) vorgestellt.
Ein Schwerpunkt liegt auch auf Beispielen zur Einkommensberücksichtigung bei Auszubildenden, die Bürgergeld beziehen.
Schwerpunkte
- Schnittstelle SGB II/Ausbildungsförderung nach § 7 Absatz 5 und 6 SGB II
- Förderungsfähige Ausbildungen
- Ausbildungsförderung nach dem BAföG
- Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III
- Leistungen nach dem AFBG („Meister-BAföG“)
- Leistungen nach § 27 SGB II, insbesondere Mehrbedarfe unter Berücksichtigung von Einkommen,
- Berücksichtigung von Einkommen bei Auszubildenden, insbesondere nach § 11b Absatz 2b SGB II
- Kinderzuschlag bei Auszubildenden
- Besprechung von Beispielsfällen
Das nehmen Sie mit
Sie erwerben vertiefte Kenntnisse zu dem an das SGB II angrenzenden Rechtsgebiet der Ausbildungsförderung. Die Themen sind speziell auf das in den Jobcentern erforderliche Tiefenwissen ausgerichtet. Zudem werden spezielle Kenntnisse zu den Regelungen des SGB II bei Auszubildenden vermittelt. Ziel ist die Fähigkeit zu einer guten Beratung der Leistungsberechtigten und einer damit verbundenen vereinfachten Fallbearbeitung.
Mitarbeitende der Jobcenter nach SGB II oder Stellen der Ausbildungsförderung, sonstige Interessenten (wie z.B. Rechnungsprüfer). Das Seminar ist auch geeignet für Mitarbeitende von Beratungsdiensten der Freien Wohlfahrtspflege sowie für Betreuer:innen.
Um alle Funktionen einüben zu können, benötigen Sie für das Webinar einen Laptop (Windows bzw. MacOS) mit Kamera sowie ein Mikrofon bzw. Headset. Ggf. reicht auch ein Tablet (iPad bzw. Android). Die Internetverbindung und das W-Lan sollten stabil sein. Eine normale DSL-Leitung (16 MBit/s) ist in der Regel ausreichend.
Für das Online-Seminar wird eine kostenlose Software (Zoom) benötigt, die nach der Anmeldung installiert werden kann.
Ihr Referent, Björn Kazda, ist Diplom-Verwaltungswirt seit 1996 und hat danach in verschiedenen Funktionen in der Leistungsabteilung des damaligen Arbeitsamtes gearbeitet. Seit 2004 ist er Sachbearbeiter, seit 2020 Referent im Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Referat Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Nebenberuflich führt er seit 2005 Schulungen im Bereich des SGB II und angrenzenden Gesetzen durch und ist Co-Kommentator im Kommentar Estelmann zum SGB II.
Sie können das Seminar bis 2 Wochen vor der Veranstaltung kostenlos stornieren. Bei späteren Stornierungen bzw. Nichtteilnahme wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Sie können jedoch eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Bei Rückfragen zu unseren Veranstaltungen schreiben Sie uns gerne an: [email protected].