Bei kaum einem rechtlichen Sachverhalt werden mehr Fehler gemacht als beim sozialversicherungsrechtlichen Status von Honorarkräften.
Vielfach herrscht die Meinung, Trainer:innen, Übungsleiter:innen, Dozenten:innen und andere Mitarbeiter:innen könnten einfach per Vertrag zu “Selbständigen” erklärt werden. Das Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht setzt dem aber enge Grenzen. Sehr oft liegt eine Scheinselbstständigkeit vor. Es drohen Nachzahlungen, und sogar der Verdacht des Sozialversicherungsbetrugs kann aufkommen.
Unser Seminar klärt die rechtlichen Grundlagen und stellt an konkreten Fällen dar, wie die sozialversicherungsrechtliche Einordnung erfolgt.
Themen sind:
- Grundlagen des Sozialversicherungsrechts bei Honorartätigkeiten
- Statusfeststellung
- Kriterien der sozialversicherungsrechtlichen Einstufung: Was zählt wirklich und wie werden die Kriterien gewichtet?
- Die neue bzw. geänderte sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Lehrkräften inkl. Übergangsregelung
- Praxisnahe Empfehlungen zur Vertragsgestaltung









