Förderaufruf für rückenwind³ startet

Der 7. Förderaufruf im Rahmen des ESF Plus-Programms rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft ist gestartet. Organisationen aus der Sozialwirtschaft können nun ihre Projekte zur Förderung einreichen. Die Einreichungsfrist für Interessenbekundungen läuft vom 06. Oktober bis 12. Dezember 2025 (15 Uhr).

Was ist zu beachten?

  • Projektbeginn: Der früheste Startzeitpunkt für Projekte ist der 01. August 2026.
  • Projektlaufzeit: Jedes Projekt kann bis zu 24 Monate laufen, mit einer maximalen Laufzeit bis zum 30. September 2028.
  • Förderhöhe: In der Regel dürfen die Gesamtausgaben eines Projekts 800.000 EUR nicht überschreiten.
ESF Plus-Programm rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft
7. Förderaufruf für rückenwind³ ist gestartet

Wichtige Hinweise zur Mittelverteilung

Für den Förderaufruf für rückenwind³ stehen unterschiedliche Mittel für verschiedene Regionen zur Verfügung:

  • Für „Stärker entwickelte Regionen“ (alte Bundesländer, Berlin und Region Leipzig) sind die verfügbaren Mittel begrenzt.
  • Für die Übergangsregionen (ostdeutsche Bundesländer sowie Regionen Lüneburg und Trier) stehen jedoch noch ausreichend Mittel zur Verfügung. Besonders Organisationen aus diesen Regionen werden zur Teilnahme ermutigt.

Online-Infoveranstaltung am 16.09.2025

Wir möchten Sie auf die Online-Infoveranstaltung am 16. September 2025 (10 – 13 Uhr) hinweisen. Diese Veranstaltung wird von der programmkoordinierenden Stelle durchgeführt und bietet detaillierte Informationen zum Förderaufruf.
Weitere Informationen und Anmeldung hier: https://www.bagfw-esf.de/veranstaltungen/infoveranstaltung-zum-start-des-7-aufrufs.

 

Weitere Informationen

Für alle detaillierten Anforderungen und Richtlinien besuchen Sie bitte die rückenwind³ Programmseite: https://www.bagfw-esf.de/.

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