Stellungnahme zum Eckpunktepapier „Herstellerverantwortung für Textilien“

Zur Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens für ein neues Textilgesetz, dass eine erweiterte Herstellerverantwortung einführt, hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ein Eckpunktepapier veröffentlicht und zur Beteiligung aufgerufen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. hat gemeinsam mit ReUse Deutschland die folgende Stellungnahme eingereicht.

Stellungnahme von Re-Use Deutschland e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. zum Eckpunktepapier zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien

Re-Use Deutschland e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) als Verbände zahlreicher sozial- und gemeinwohlorientierter Secondhand- und Sortierbetriebe, begrüßen ausdrücklich die geplante Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien. Die Umsetzung der europäischen Vorgaben bietet eine wichtige Chance, die heutige Fehlentwicklung im Textilmarkt zu korrigieren, die Sammlung und Verwertung von Alttextilien dauerhaft zu finanzieren und den Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft zu stärken. Aus Sicht des Wiederverwendungssektors ist jedoch entscheidend, dass die Ausgestaltung des künftigen Textilgesetzes Wiederverwendung nicht nur mitdenkt, sondern aktiv schützt und stärkt.

Das Eckpunktepapier setzt einen richtigen Rahmen, indem es die finanzielle Verantwortung der Hersteller für Sammlung und Verwertung klar benennt. Gleichzeitig sehen wir erhebliche Risiken, wenn die künftige Steuerung der Systeme zu stark von Herstellerinteressen geprägt wird und Sozialunternehmen sowie Wiederverwenderinnen und Wiederverwender nur eine Nebenrolle erhalten. Eine Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien kann ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn sie transparent, fair und gemeinwohlorientiert ausgestaltet wird.

Zentrale Anliegen

Die bag arbeit e.V. und Re-Use Deutschland e.V. unterstützen insbesondere Folgendes:

  1. Wie Herstellerverantwortung muss vollständig und verbindlich ausgestaltet sein, einschließlich einer ausreichenden Finanzierung von gemeinnütziger Sammlung, Sortierung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und hochwertiger Verwertung.
  2. Wiederverwendung muss als vorrangiger Baustein der Abfallhierarchie praktisch abgesichert werden und darf nicht durch einseitig auf Recycling ausgerichtete Systeme verdrängt werden.
  3. Sozialwirtschaftliche Akteure in kommunalen Sammelstrukturen müssen in der Systemgestaltung, Governance und Mittelverwendung angemessen beteiligt werden.
  4. Die Systeme der Herstellerverantwortung müssen Transparenz über Mengenströme, Verwertungswege und Kostenzuordnung schaffen, damit Fehlanreize vermieden werden.
  5. Es braucht Regelungen, die einen „Race to the bottom“ bei Sammel- und Verwertungsstandards verhindern und Qualitätskriterien für Wiederverwendung und damit die Langlebigkeit sichern.

 

Bewertung des Eckpunktepapiers

Positiv hervorzuheben ist, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die Einführung einer nationalen Textil-EPR als notwendigen Schritt zur Umsetzung der EU-Vorgaben versteht und dabei auch die Situation der gemeinnützigen Altkleidersammlung berücksichtigt. Ebenfalls richtig ist die Anerkennung, dass die bisherige Struktur des Textilmarkts ohne Herstellerfinanzierung die Lasten zu stark auf Kommunen, Wohlfahrt und Entsorgungswirtschaft verlagert hat. Damit wird eine lange bestehende Schieflage endlich adressiert.

Kritisch ist aus unserer Sicht, dass das Eckpunktepapier bislang nicht überzeugend beantwortet, wie die Steuerung und Entscheidungsprozesse im Sinne eines fairen Interessenausgleichs gestaltet werden sollen.  Aus dem Umfeld von Wiederverwendung und kommunaler Entsorgung wurde bereits betont, dass EPR-Systeme nicht allein von Herstellern kontrolliert werden dürfen, wenn sie dem Gemeinwohl dienen sollen.

 

Forderungen von Re-Use Deutschland e.V. und der bag arbeit e.V.

Re-Use Deutschland e.V. und die bag arbeit e.V. fordern daher für das weitere Gesetzgebungsverfahren:

  1. Wie von der EU festgeschrieben muss die Priorisierung der gemeinnützigen Sammlungen, Verwertungen und das Re-Use 1:1 in der deutschen Gesetzgebung umgesetzt werden.
  2. Die Unterstützung sozial- und gemeinwohlorientierter Unternehmen in der Kreislaufwirtschaft muss sicherstellen, dass der Wiederverwendung Vorrang eingeräumt wird.
  3. Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen muss gewährleisten, dass sozial- und gemeinwohlorientierte Unternehmen vorrangigen Zugang zum Abfallstrom erhalten, verbindliche Wiederverwendungsziele festgelegt werden, eine vollständige Kostendeckung durch die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) erfolgt, eine inklusive EPR umgesetzt wird sowie zweckgebundene Mittel bereitgestellt werden.
  4. Eine verbindliche Priorisierung von Wiederverwendung vor Recycling muss im Gesetz sichergestellt werden.
  5. Die Beteiligung von gemeinnützigen Sozialunternehmen und Re-Use-Akteuren in allen relevanten Gremien ist zwingend umzusetzen. Die Verursacher (Inverkehrbringen) können nicht die alleinige Verantwortung und Entscheidung über die durch ihre Tätigkeit hervorgerufenen Folgen und Kosten übernehmen, eine Beteiligung der gemeinnützigen Textilwirtschaft ist unumgänglich.
  6. Eine Zweckbindung eines Teils der EPR-Mittel für die Vorbereitung zur Wiederverwendung, Qualitätssicherung und Infrastruktur auch und insbesondere im gemeinnützigen Sektor.
  7. Keine Benachteiligung gemeinnütziger und kommunaler Sammel- und Sortiersysteme durch neue Gebühren- oder Lizenzmodelle.
  8. Transparente, öffentlich nachvollziehbare Kriterien für die Mittelverteilung.
  9. Regelungen gegen Fehlanreize, die nur auf Stoffstrom- oder Recyclingquoten zielen, aber Wiederverwendung unterlaufen.
  10. Praxisnahe Registrierung gemeinnütziger SammlerInnen und ihrer Mengennachweise, Abrechnungen etc. mit einem Minimum an Bürokratie.

 

Schlussfolgerung

Die EU hält die gemeinnützige Textilwirtschaft mit ihrer tragenden Rolle bei der Wiederverwendung und ihrer Vorbereitung für unverzichtbar, adäquat muss Deutschlands Gesetzgebung gestaltet werden. Die Textil-EPR darf nicht zu einem bloßen Finanzierungsinstrument für Entsorgung werden. Sie muss ein Steuerungsinstrument für Abfallvermeidung, Wiederverwendung und hochwertige Kreisläufe sein. Die bag arbeit e.V. und Re-Use Deutschland e.V. appellieren daher an das BMUKN, das Textilgesetz so auszugestalten, dass Wiederverwendung strukturell gestärkt, kommunale und sozialwirtschaftliche Leistungen gesichert und die Verantwortung der Hersteller in einem fairen und transparenten System wirksam umgesetzt werden.

 

Sabine Rolf, Geschäftsführerin   Re-Use Deutschland e.V.

Julia Althoff, Geschäftsführerin   Re-Use Deutschland e.V.

Alina Simon, Geschäftsführerin bag arbeit e.V.

C. Vendramin, Vorstand bag arbeit e.V.

Newsletter Anmeldung

Zu welchem Thema möchten Sie unseren Newsletter erhalten?