top

Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung

Die  Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/16/VO Die Verordnung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.

Mit der Verordnung werden unter anderem neue Kostenbefreiungsstände eingeführt. Von diesen profitieren Leistungsempfänger:innen nach AsylbLG, SGB II und III, sowie die Beschäftigt deren Bruttoentgelt 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt. Bei Bedarf steht ihnen auch ein Fahrtkostenzuschuss zur Verfügung.

Darüber hinaus kann das Bundesamt nun kursbegleitende Maßnahmen fördern, die eine Teilnahme am Integrationskurs unterstützen. Das Bundesamt kann ferner festlegen, dass diese kursbegleitende Maßnahme in einem Online- Format durchgeführt werden darf.Ferner wird die Wiederholung der Kurse ermöglicht. Und die Stundenzahl des Orientierungskurses wird auch im Intensivkurs von 30 und 100 erhöht. Weitere Änderungen entnehmen Sie der Verordnung.