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FAU: Stellungnahme zum ElektroG

Entwurf der Novelle des ElektroG setzt die Anforderungen der europäischen Elektro- und Elektronik-Altgeräterichtlinie an die Wiederverwendung nur unzureichend um und bleibt hinter den Formulierungen des bisherigen ElektroG zurück — Nachbesserung notwendig.

So fordert die Fachgruppe Arbeit und Umwelt (FAU) der bag arbeit u.a. einen eigenen Paragraphen oder zumindest einen eigenen Absatz zur Wiederverwendung / Vorbereitung der Wiederverwendung, mit dem der (vorrangige) Stellenwert der Wiederverwendung / Vorbereitung der Wiederverwendung deutlich in den Fokus der Pflichten und der Händlingskette genommen wird.

Die FAU verweist darauf, dass seit langem qualifizierte, anerkannte und praktizierte Kriterien und Standards existieren, die hinsichtlich der relativ großen Mengen an gebrauchten und wieder in Verkehr gebrachten Geräte täglich in Mitgliedsbetrieben der bag arbeit e.V. zur Anwendung kommen.

Stellungnahme der Fachgruppe Arbeit und Umwelt zum ElektroG