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Neugestaltung bei Ausschreibung von Arbeitsmarktdienstleistungen

Die Konzeptionierung von Arbeitsmarktdienstleistungen bezogen auf die vielfältig unterschiedlichen Problemfelder der Teilnehmer und die unterschiedlichen Maßnahmen sind geistig schöpferische Leistungen. Sie werden in einem pädagogisch-didaktischen Umfeld erbracht und beinhalten die Förderung und berufsbezogene Bildung von Menschen mit problematischen Arbeitsmarktbiographien. Es bedarf daher einer zielgruppen- und maßnahmenorientierten vorherigen Diagnostik und Planung der Leistungen um danach eine eindeutige, ausschreibungsfähige, zu den vergleichbaren Angeboten führende Leistungsbeschreibung zu erhalten. Ohne die vorherige Planung ist eine eindeutige und vollständige Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und Aufgaben nicht möglich.

Die pädagogisch angemessene Form des konkreten Bildungsprozesses ist abhängig von den Teilnehmenden selbst – diese sind nicht nur Kunde/in der Dienstleistung, sie sind immer auch Koproduzent/in ihres Erfolgs: Nur durch ihre aktive Mitwirkung kann ein positives Ergebnis – und damit Qualität zustande kommen.

Wohin ein subjektiver Bildungs-, Beziehungs- und Entwicklungsprozess genau führt, kann im Angebot nicht vorweggenommen werden. Dies realisiert sich erst im praktischen Durchführungsprozess und kann somit nur im Nachhinein beurteilt werden.

In die Bewertung von Angeboten muss daher die jeweils besondere pädagogisch-didaktische Situation auf Basis des jeweils konkreten lokalen Hintergrundes einfließen. Entsprechend sind Leistungsbeschreibungen, Vergabeverfahren und Qualitätssicherung auszugestalten.

Reformen im Vergaberecht – Positionen der bag arbeit