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Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe

Auf Bundesebene wird aktuell über den Beschluss des Deutschen Bundestages „Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen“ (DRS 17/10113) diskutiert. Im Kern geht es darum, Qualitätsverbesserungen bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen zu erreichen und bieterbezogene Qualitätskriterien bei der Zuschlagserteilung stärker zu gewichten.

Die Konkretisierungsvorschläge für bieterbezogene Kriterien wie Eingliederungsquoten, Ergebnisse des Prüfdienstes AMDL, die Zusammenarbeit des Leistungserbringers mit dem Bedarfsträger und weitere produktspezifische Kriterien (wie z.B. einen erreichten Abschluss oder Abbruchquoten) sind unzulänglich, da sie den fachlichen Ansprüchen und den individuellen Bedürfnissen der Kunden nicht gerecht werden. Wir haben mehrfach betont, dass diese Kriterien der Korrektur bedürfen.

Erneut haben wir in unserer aktuellen Stellungnahme darauf hingewiesen: Entscheidend für die Bewertung der Qualität einer Maßnahme ist nicht die formale Erfüllung vertraglicher Regelungen, wie dies derzeit überwiegend praktiziert wird, sondern sind die tatsächlichen Integrationsleistungen. Entscheidend ist also, wie bewertet wird, wie einzelne Bewertungskriterien untereinander gewichtet werden und wer bewertet.

Nicht das Verfahren bestimmt das Ziel, sondern das Ziel die Vergabe.

Brief der bag arbeit: Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von DienstleistungenPressemitteilung des BMWi: Mehr Qualität bei der öffentlichen Vergabe von Dienstleistungen – Kabinett beschließt Änderung des Vergaberechts