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§ 16h SGB II schließt Lücken

Studie zeigt: Schwer erreichbare Jugendliche profitieren von Unterstützung.

Der 2016 eingeführte § 16h SGB II trägt dazu bei, zwei Lücken zu schließen: die institutionelle Lücke zwischen dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) wie auch die praktische Lücke bei der wohlfahrtsstaatlichen Betreuung schwer erreichbarer Jugendlicher. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit sieht die damit geschaffene Möglichkeit aufsuchender Sozialarbeit als „vielversprechenden Ansatz“.

Weitere Informationen: https://www.ueberaus.de/wws/9.php#/wws/16h-sgb-2-schliesst-luecken.php?sid=86172638203451860060469726972810


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