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Ausgaben für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Das Bremer Institut für für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) veröffentlich die Ausgaben der Jobcenter für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) von Januar 2019 bis Mai 2021. So wurden m Haushaltsjahr 2020 insgesamt 676,5 Millionen Euro für das neue Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) ausgegeben. 515,1 Millionen Euro (76,1 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden, und 161,4 Millionen Euro (23,9 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT).

Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis Mai 2021 | BIAJ | 23. Juni 2021


Wir berichteten:
Arbeitsgelegenheiten 2020 – Regionalvergleich | 21. Juni 2021
Bilanz zum Teilhabechancengesetz | 1. Juni 2021