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Bericht zum Bundesteilhabegesetz

Zum Jahresende 2022 hat das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales dem Deutschen Bundestag und Bundesrat einen umfassenden Bericht über die Umsetzung des Bundes­teilhabegesetzes vorgelegt

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und grundlegend reformiert. Eingliederungshilfeleistungen sollten sich nun konsequent am individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen orientieren. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sollte damit verbessert und ihre Selbstbestimmung gestärkt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2023/bericht-zum-bundesteilhabegesetz-vorgelegt.html

Wir berichteten:

23/12/2022 Evaluation des Teilhabechancengesetz: Erfahrungen von Frauen und Männern