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Energiekosten-Zuschuss für Rhea-Einrichtungen

Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation können jetzt einen einmaligen Energiekosten-Zuschuss beantragen. Rechtliche Grundlage bildet das „Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften“.

Der Zuschuss kann für folgende Einrichtungen beantragt werden:

  1. Berufsbildungswerke
  2. Berufsförderungswerke
  3. Vergleichbare Einrichtungen, wenn Sie von der BA als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Paragraf 51 zugelassen sind.
  4. Werkstätten für behinderte Menschen
  5. Andere Leistungsanbieter nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Paragraf 60, soweit sie Leistungen im Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich erbringen.

Weitere Informationen und den Link zur online Beantragung des Zuschusses finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/zuschuss-zu-energiekosten.