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Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bekanntgegeben, dass 2023 Projekte, Organisationen und Verbände gefördert werden sollen, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen. Die Förderung beginnt ab ca. 01.10.2023; Antragsschluss ist der 19.09.2023. 

Förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:

  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
  • Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit
  • Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
  • Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 Euro pro Jahr
  • Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
  • Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien

Kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind durch diesen Fonds nicht möglich.

Weitere Informationen und Formulare finden sie hier.