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Hartz IV: Sanktionen auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht soll entscheiden, in wie weit Sanktionen im SGB II die Grundrechte verletzten. Volker Gerloff und Harald Thomé berichten von der Verhandlung.

Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht ist zusammen getreten, um über die umstrittenen Leistungskürzungen wegen Pflichtverletzungen (30%, 60%, 100% zu entscheiden.

Von der Verhandlung berichten Volker Gerloff, Rechtsanwalt und Referent im Tagungszentrum der bag, und Harald Thomé. Beide zeichnen ein klares Bild von zwei Welten. BA, Jobcenter und Bundesregierung als klarer Befürworter der Sanktionierungen und Sozialverbände, Beratungsstellen und Anwaltschaft auf der anderen Seite, die keine postiven Asuwirkungen von Sanktionen auf die Arbeitsmarktintegration feststellen können. Existenzangst und Resgnation verhindern eine Vermittlung eher.