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Jeder Vierte bezieht nach dem Jobverlust Hartz IV

O-Ton Arbeitsmarkt berichtet: Die Arbeitslosenversicherung soll Arbeitslose nach dem Verlust ihrer Stelle auffangen und – zumindest zeitweise – einen Teil des vorigen Gehalts zahlen. Doch nicht alle vormals Beschäftigten haben einen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt: In jedem vierten Fall beziehen Arbeitslose sofort Hartz-IV-Leistungen.