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Kritik vom Bundesrechnungshof

Erneut hat eine Überprüfung des Bundesrechnungshofs massive qualitative Mängel an den Eingliederungsvereinbarungen im Hartz-IV-System festgestellt. Diese seien häufig fehlerhaft und enthalten schwammige Formulierungen. Da der Missstand bereits seit Jahren besteht, stellt der Bundesrechnungshof nun die Sinnhaftigkeit der flächendeckenden Abschlüsse von Eingliederungsvereinbarungen infrage., wie O-Ton Arbeitsmarkt berichtet.