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Mehrheit der Förderungen ist auf zwei Jahre befristet

O-Ton Arbeitsmarkt: Nur für rund ein Viertel der geförderten Beschäftigungsverhältnisse im neuen Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt ist die Ausschöpfung der maximalen Förderdauer von fünf Jahren geplant. Wie sich die Förderungen tatsächlich entwickeln, wird außerdem maßgeblich von der Arbeitsmarktlage infolge der Corona-Pandemie abhängen.


Wir berichteten:
Dossier: Corona
Gemeinsame Stellungnahme: Coronavirus | 17. März 2020