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Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung von § 16i

Mit der Einführung des Bürgergelds soll die derzeit noch bis Ende 2024 befristete Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ fest im Instrumentenkasten der Grundsicherung für Arbeitsuchende verankert werden. Damit stünde dauerhaft ein Instrument zur Verfügung, das sich an besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose richtet. Die Geschäftsführungen der Jobcenter begrüßen diesen Schritt ganz überwiegend, wie eine Online-Befragung des IAB zeigt. Besonders bemerkenswert: Sie erhoffen sich von diesem Instrument keineswegs nur eine Stärkung der sozialen Teilhabe, sondern auch eine Verbesserung der Arbeitsmarktintegration.

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Das Balkendiagramm erklärt, wie Jobcenter die Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bewerten. Insgesamt stimmen 57 Prozent der Jobcenter der Aussage, dass Geförderte auf unbestimmte Zeit mit Förderung beschäftigt werden sollten, überhaupt oder eher nicht zu. 74 Prozent eher oder überhaupt nicht zu, dass aufgrund der besonders arbeitsmarktfernen Zielgruppe die anfallenden Lohnkosten durchgängig zu 100 Prozent gefördert werden sollten. Quelle: Eigene Darstellung. © IAB