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Teilhabe am Arbeitsmarkt verwirklichen

Mit den folgenden Empfehlungen zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II wendet sich der Deutsche Verein an Jobcenter, freie Träger und Bildungsträger. Der Deutsche Verein zeigt fünf Handlungsansätze auf, die nach seiner Einschätzung wichtige Stellschrauben für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Förderung nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ darstellen. Ausgehend von Praxiserfahrungen gibt der Deutsche Verein darüber hinaus auch Hinweise an den Gesetzgeber für eine Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens der Förderung.

Maßstab für eine erfolgreiche Umsetzung ist dabei nicht, möglichst viele Förderfälle zu erzeugen. Vielmehr geht es darum, die Zielgruppe („arbeitsmarktferne Personen“) zu erreichen, soziale Teilhabe (d.h. gelingende Bewältigung des Alltags und selbstbestimmte Lebensführung in der Gemeinschaft) zu verbessern und in Beschäftigung (auch in geförderte Beschäftigung) zu integrieren.


Wir berichteten:
Begleitevaluation – Zweiter Zwischenbericht | 08. Juni 2020
Bilanz nach einem Jahr „Sozialer Arbeitsmarkt“ | 07. Mai 2020