Bei kaum einem rechtlichen Sachverhalt werden mehr Fehler gemacht als beim sozialversicherungsrechtlichen Status von Honorarkräften. Vielfach herrscht die Meinung, Trainer:innen, Übungsleiter:innen, Dozenten:innen und andere Mitarbeiter:innen könnten einfach per Vertrag zu "Selbständigen" erklärt werden. Das Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht setzt dem aber enge Grenzen. Sehr oft liegt eine Scheinselbstständigkeit vor. Es drohen Nachzahlungen, und sogar der Verdacht […]