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Neue Empfehlungen des AZAV-Beirats

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 10. Juni 2025 aktualisierte Emfehlungen des AZAV-Beirats veröffentlicht. 

Der AZAV-Beirat gibt detaillierte Empfehlungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen, die von fachkundigen Stellen berücksichtigt werden müssen. Dabei sind auch die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III) und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) maßgeblich. Die Änderungen sind in er neuen Version der Empfehlungen in roter Schrift markiert.

Die Empfehlungen des AZAV-Beirats vom 10.06.25