Neue Abfallrahmenrichtlinie in Kraft getreten

Mit der überarbeiteten EU-Abfallrahmenrichtlinie, die nun in Kraft getreten ist, setzt die Europäische Union neue Impulse für eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft. Im Mittelpunkt stehen zwei Schwerpunkte: die Verringerung von Textilabfällen und die
Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung.
Zur Reduzierung der erheblichen Umweltbelastungen durch den Textil- und Bekleidungssektor müssen alle Mitgliedstaaten künftig Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe einführen. Die dabei erhobenen Gebühren finanzieren künftig Sammlung, Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung. Zudem werden getrennt gesammelte Textilien künftig als Abfall eingestuft, was eine einheitliche Auslegung in der EU sicherstellt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, vor einer möglichen Verbringung eine Sortierung sicherzustellen.

Neue Abfallrahmenrichtlinie

Auch im Bereich der Lebensmittelverschwendung setzt die Richtlinie verbindliche Ziele: Bis 2030 sollen die Mitgliedstaaten die Lebensmittelverschwendung in Verarbeitung und Herstellung um 10 % sowie im Einzelhandel und beim Verbrauch um 30 % pro Kopf reduzieren – einschließlich Gastronomie und Haushalten. Die EU-Kommission wird die Fortschritte bis 2027 überprüfen.

Lebensmittelverschwenung, Abfallrichtlinie

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