Seit 2016 gibt es Maßnahmen nach § 16h SGB II. Dieses Eingliederungsinstrument bietet Innovationen im Vergleich zu anderen Förderarten im SGB II: Zunächst können junge Menschen gefördert werden, die aktuell nicht im Leistungsbezug sind. Auch besteht eine Öffnungsklausel hinsichtlich der denkbaren Aktivitäten. Weiter gibt es Überschneidungen bei Inhalten oder Akteuren mit dem SGB VIII und SGB XII. Außerdem gibt es die gesetzlich eröffnete Möglichkeit der Projektförderung.
Allein dadurch ergeben sich andere als die sonst üblichen Anforderungen an diesen Maßnahmetyp. Dies gilt sowohl für Maßnahmeträger als auch für Jobcenter.
Im Seminar werden unter anderem folgende Themen behandelt:
- Einführung in die Rechtsgrundlage einschließlich der geplanten Änderung durch das 13. Änderungsgesetz zum SGB II
- Auf dem Weg zur Maßnahme nach 16h SGB II
- Vergabe-Maßnahme oder Projektförderung? Möglichkeiten und Grenzen
- Schnittstellen: Vorbehalte und Mitwirkung
- Auf dem Weg in der Umsetzung
- Zielgruppen ansprechen, z. B. Aufsuchende Arbeit
- Teilnehmende halten, z. B. Umgang mit „Tests“ und „Abtauchen“ der Teilnehmenden, Einzel- und Gruppenangebote
- – Dokumentation, Datenschutz
- – nachgehende Arbeit, z. B. bei Ausscheiden von Teilnehmenden









