Der Begriff der aufsuchenden Arbeit wird im Kontext des SGB II unterschiedlich bestimmt. Es werden sowohl Besuche bei der Wohnung von Leistungsberechtigten dazu gezählt als auch Teilnahme an Veranstaltungen im Quartier. Ähnlich unterschiedlich sind die Ziele aufsuchender Arbeit: Kontrolle, Beratung oder Information. Der Bund hat mit dem § 16k SGB II die aufsuchende Arbeit erstmals in Begriff in Gesetzestext selbst aufgenommen und stärkt damit diesen Ansatz.
Im Seminar geht es vor allem um die Typen
- Quartiere und Sozialräume der Zielgruppen mit Ansätzen wie Informations- und Beratungsangeboten („Outreach“),
- neutrale Orte außerhalb der Bürosituation und des Sozialraums der Leistungsberechtigen mit dem Ansatz Walk & Talk. Der Ansatz Walk&Talk wird auch in seiner Ursprüngen dargestellt.
Die verschiedenen Funktionen und Zielgruppen bestimmen die Vorgehensweisen.
Hausbesuche werden nicht thematisiert, da hierzu ein eigenes Seminarangebot “Hausbesuche im SGB II: Grenzen und Möglichkeiten” besteht.









