Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in einem Trägerrundschreiben mitgeteilt, dass im laufenden Haushaltsjahr vorerst keine neuen Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG erteilt werden. Betroffen sind unter anderem Asylbewerber, Geduldete, Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger. Bereits erteilte Zulassungen bleiben gültig.
Integrationskurse: Vorläufig keine neuen Zulassungen
24.02.2026 | Arbeit und Bildung, Migration, News, Sozialer Arbeitsmarkt
