Mit dem Inkrafttreten des Bürgergeld-Gesetzes im Jahr 2023 wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende einer weitreichenden Reform unterzogen. Ziel dieser Neuausrichtung war es, die soziale Absicherung moderner und zukunftsfähiger zu gestalten. Im Zentrum der Reform stand der Anspruch, die Qualität der Beratung durch die Jobcenter zu verbessern, Menschen in einer prekären Lebenslage besser abzusichern und die Vermittlung in Arbeit stärker an nachhaltigen Kriterien auszurichten.
Konkret bedeutete dies unter anderem:
- die Einführung eines sogenannten „Vertrauensvorschusses“ bei Neuanträgen
- eine verlängerte Karenzzeit beim Schonvermögen und für die Wohnkosten
- neue Instrumente zur Förderung von Qualifizierungen.
Besonders die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt – etwa durch stärkere Berücksichtigung individueller Lebenslagen und Bildungswege – rückte stärker in den Fokus. Auch die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsuchenden und Integrationsfachkräften sollte partnerschaftlicher und zielgerichteter gestaltet werden.
Die gesetzgeberischen Veränderungen stießen auf ein geteiltes Echo.
Während Befürworter die Reform als überfälligen Schritt hin zu mehr Respekt, Augenhöhe und individueller Förderung loben, zeigen sich in der praktischen Umsetzung auch Herausforderungen.
Aus Sicht vieler Beschäftigter in den Jobcentern bringt das neue Gesetz einerseits neue Chancen, etwa durch erweiterte Förderinstrumente oder die veränderte Eingliederungslogik. Andererseits wird aber auch über eine gestiegene Komplexität der Verfahren und Unsicherheiten bei der Auslegung einzelner Regelungen berichtet.