1. Prozessoptimierung
Verfahren verschlanken, vereinfachen und entbürokratisieren.
Verfahren vor der Einreise
- Arbeiten an einem volldigitalen Visumsverfahren über das Auslandsportal ohne Wartezeiten fortsetzten und optimieren
Verfahren nach der Einreise
- Kritische Hinterfragung der aktuellen Prozesse (Erwägungen: Verlängerung der Erteilungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen, Verbessertet Übergang von verschiedenen Aufenthaltstiteln, Vereinfachung der Verfahren)
- Prüfung ob biometrische Daten in Zukunft nur einmal beim Erstkontakt mit der Auslandsvertretung erhoben und für weitere Verfahrensschritte im Inland gespeichert werden können – dadurch Verzicht durch Vorsprachen im Inland
Optimierung der Verfahren insgesamt
- Einmal geprüfte Sachverhalte sollen an anderer Stelle ohne sachlichen Grund nicht nochmal geprüft werden
- Redundanzen zwischen Visums- und Erstaufenthaltstitel vermeiden
- Wo sinnvoll und möglich soll auf persönliche Vorsprache verzichtet werden
Darüber hinaus wird angestrebt
- Arbeitgeberbeteiligung im Erwerbsmigrationsverfahren auszubauen (eigene Antragswege für Arbeitgeber sollen geschaffen werden)
- Nutzerfreundlichkeit und der Transparenz zu steigern (Bearbeitungsstand und entscheidungszeitpunkt sollen einsehbar werden)
- Titelerteilungsverfahren optional in englischer Sprache einzuführen (d.h. englische Dokumente müssen nicht übersetzt werden)
- Zu jedem Dokument soll hinterlegt werden, ob es auf Echtheit geprüft wurde
2. Prozesse über eine digitale IT-Plattform vollständig Digitalisieren
Durch die Digitalisierung sollen Verfahren modernisiert, Mehrfacherhebungen von Daten abschafft und die Zusammenarbeit beteiligter Behörden verbessert werden. Zudem soll die Zahl der fachverfahren und Schnittstellen auf das zwingend erforderliche Mindestmaß zu reduziert werden.
- Schaffung einer zentralen IT-Plattformstruktur auf der alle Daten nach dem Once-Only-Prinzip erfasst werden und behördenübergreifend zur Verfügung stehen
- Ausbau der bereits erzielten Digitalisierungsfortschritte
- Für Nutzer soll es eine zentrale Landing-Page mit Zugang zur WSA geben.
- Informationsangebote zur Einwanderung sollen in die WSA integriert werden
3. Zentralisierung der Prozesse
Die WSA wird keine neue Behörde. Sie entsteht unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten.
Umsetzung / Nächste Schritte
- Gesetzgebung: Es werden für die Umsetzung erforderliche rechtliche Änderungsbedarfe erfasst
- Schrittweises vorgehen Wellenplanung: WSA soll gestaffelt umgesetzt werden. Im Vordergrund stehen Verwaltungsprozesse. Nach Festlegung von Standards und Anforderungen für prioritäre Funktionen unter Einbindung relevanter Stakeholder soll sukzessive gemäß dem „Plug-and-Play-Prinzip“ das Aufgabenportfolio ergänzt werden.
- Einbindung der Länder einschließlich Kommunen und weiterer Stakeholder
- Finanzierung: Aufbau und Betrieb werden durch den Bund finanziert. Die Bereitstellung der Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber ist Voraussetzung für die Schaffung der WSA.