In der letzten Juniwoche hat das Bundeskabinett den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 beschlossen.
Trotz nomineller Aufstockung zum Entwurf der Ampelregierung bietet der Haushaltsentwurf 2025 keine echte Verbesserung für die Arbeitsförderung im SGB II. Die Mittel bleiben angesichts steigender Herausforderungen knapp bemessen.
Auch im Jahr 2025 bleibt die Deckungsfähigkeit zwischen Eingliederungstitel und Verwaltungsausgaben bestehen. Das bedeutet, dass Jobcenter weiterhin Mittel aus der Arbeitsförderung zur Deckung ihrer Verwaltungskosten umschichten können.