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Jobcenter und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“

Seit dem 1. Januar 2019 soll § 16e SGB II als Teil des Teilhabechancengesetzes langzeitarbeitslosen Menschen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern.

Doch aktuelle Zahlen zeigen: Die Förderung wird von Jobcentern kaum genutzt. Andreas Hammer fasst die Zahlen, Entwicklungen und mögliche Lösungen zusammen.

Rückläufige Zahlen trotz steigendem Bedarf

Im Dezember 2024 lag der Bestand an Förderfällen bei 4.086 – ein Wert, der dem Niveau von Juni 2019 entspricht. Seit Januar 2021 sinken die Bestandszahlen kontinuierlich. Der Grund: Zu wenige neue Eintritte kompensieren die vorzeitigen oder regulären Austritte nicht.

Im Dezember 2024 traten nur 74 Personen neu in eine Förderung nach § 16e SGB II ein – der tiefste Wert seit der Einführung des Instruments. Bereits seit September 2019 gehen die monatlichen Zugänge zurück, obwohl die Zahl der Langzeitarbeitslosen im SGB-II-Bereich seit Mai 2023 steigt. Es besteht also eigentlich ein großer Förderbedarf.

Die Nutzung des Instruments

Ein Blick auf die Jobcenter macht deutlich, dass die Nutzung des Instruments sehr unterschiedlich ist:

Im Juli 2024 hatten 78 von 404 Jobcentern keinen einzigen Förderfall (fast 20 %). Und weitere 84 Jobcenter hatten nur einen oder zwei Förderfälle.

Im Durchschnitt kamen pro Jobcenter nur 10 Förderfälle zusammen. Die Zahlen legen nahe, dass entweder die Förderung nicht genutzt wird, sie nicht wirkt oder kein Bedarf besteht. Es entsteht der Eindruck, dass die Förderung sich weniger am Bedarf der Langzeitarbeitslosen orientiert als am Budget bestimmt ist.

Mögliche Lösungsansätze

Eine Möglichkeit zur finanziellen Stärkung des Instruments könnte eine Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) auf § 16e SGB II sein – eine Maßnahme, die in der Wachstumsinitiative der letzten Bundesregierung noch vorgesehen war. Allerdings zeigt die Entwicklung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, dass auch der PAT nicht vor einem starken Rückgang der Förderzahlen schützt.

Angesichts des geringen Umfangs der Förderung stellt sich die Frage: Sollte an der bisherigen Konstruktion des Instruments überhaupt festgehalten werden? Die aktuellen Zahlen zeigen deutlichen Änderungsbedarf.

Weitere Informationen

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