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Positive Effekte für Menschen mit Schwerbehinderung: Teilhabechancengesetz wirkt

Eine aktuelle Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass das Teilhabechancengesetz auch bei Menschen mit Schwerbehinderung Wirkung entfaltet. Im Vergleich zu Menschen ohne Schwerbehinderung nehmen die positiven Effekte der Förderung im Zeitverlauf schneller ab.

Schwerbehinderte Menschen sind häufiger arbeitslos, verdienen im Schnitt weniger und sind auf dem Arbeitsmarkt häufiger von Diskriminierung betroffen. Das erhöht ihr Armutsrisiko und schränkt gesellschaftliche Teilhabe ein. Eine stärkere Arbeitsmarktbeteiligung ist daher nicht nur sozialpolitisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll.

Förderung nach § 16i zeigt messbare Wirkung

Die IAB-Studie stellt fest: Menschen mit schwerer Behinderung profitieren in besonderem Maße von der mit dem Teilhabechancengesetz eingeführten Förderung nach § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Sie haben bessere Zugangsvoraussetzungen – und tatsächlich nutzen sie das Instrument auch überdurchschnittlich häufig. Ein erheblicher Teil der geförderten Beschäftigten weist eine anerkannte Schwerbehinderung auf.

Jobcoaching als Erfolgsfaktor

Erfolgreich sind die Förderungen laut IAB insbesondere dann, wenn die Arbeitsverhältnisse durch eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung flankiert werden. Diese Unterstützung durch Jobcoaches erhöht die Stabilität der Beschäftigung und hilft dabei, Herausforderungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und gemeinsam zu lösen. Arbeitgeber und Beschäftigte profitieren gleichermaßen von dieser Begleitung.

Übergänge aus Werkstätten bleiben selten

Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass Übergänge aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in den allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin eine Ausnahme bleiben. Das Teilhabechancengesetz kann hier keine grundsätzliche Lösung bieten, aber neue Wege für Menschen mit Schwerbehinderung eröffnen – etwa durch gezielte Förderung nach § 16i und eine individuelle, am Bedarf orientierte Betreuung.

Empfehlungen für eine gezieltere Förderung

Das IAB betont in seinem Fazit: Eine Förderung nach § 16i verbessert die soziale Teilhabe schwerbehinderter Menschen merklich und belegt die Wirksamkeit von Lohnsubventionen auch in dieser Zielgruppe. Zugleich lässt die Wirkung mit der Zeit spürbar nach. Daraus ergeben sich zwei zentrale Empfehlungen: Erstens sollten die Zugangskriterien für Menschen mit Schwerbehinderung weiter gelockert werden, um eine stärkere Förderung – auch altersbezogen – zu ermöglichen. Zweitens braucht es Wege, um die Beschäftigungsverhältnisse zu verlängern, etwa durch eine Anschlussförderung, da gemeinnützige Arbeitgeber oft keine Möglichkeit haben, geförderte Personen dauerhaft zu übernehmen.

Darüber hinaus zeigt sich: Der Übergang in den regulären Arbeitsmarkt bleibt für viele schwerbehinderte Menschen unrealistisch – etwa aufgrund dauerhaft eingeschränkter Leistungsfähigkeit. In solchen Fällen kann die dauerhafte Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung selbst ein sinnvolles Ziel sein.

Den vollständigen Bericht des IAB finden Sie hier

Das Teilhabechancengesetz wirkt auch bei Menschen mit schwerer Behinderung | 28. April 2025

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