Pressemitteilung – Eingliederungsleistungen im Bundeshaushalt 2025 und 2026: Öffentliche Weiterbildung und Qualifizierung sichern
30.07.2025 | Featured, News, Pressemitteilungen, Sozialer Arbeitsmarkt

Berlin, 30. Juli 2025 – Die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit (bag arbeit), der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband), der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration (EFAS), sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP) nehmen Stellung zu den geplanten Haushaltsansätzen für Eingliederungsleistungen und Qualifizierungsmaßnahmen in den Bundeshaushalten 2025 und 2026.
Die Bundesregierung plant, den Eingliederungstitel im SGB II im Jahr 2025 mit 4,1 Milliarden Euro und im Jahr 2026 mit 4,7 Milliarden Euro auszustatten. Hinzu kommen Mittel für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) und Reha im SGB III in Höhe von 950 Millionen Euro jährlich. Damit liegen die Ansätze nominell leicht über dem Niveau von 2024 (4,15 Milliarden Euro) und über dem Planansatz für 2025 der Vorgänger Regierung. Positiv hervorzuheben ist außerdem die vorgesehene Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen (VE) für künftige Jahre, die Planungssicherheit für langfristige Maßnahmen wie § 16i SGB II schaffen.
Kritik an strukturellen Schwächen im Haushaltsentwurf
Trotz der Aufstockung bleiben zentrale Probleme ungelöst. Insbesondere die weiterhin unzureichende Finanzierung der Verwaltungskosten der Jobcenter ist besorgniserregend: Für 2025 sind lediglich 5,171 Milliarden Euro vorgesehen, für 2026 5,25 Milliarden Euro – weit unter dem realen Bedarf von 6,535 Milliarden Euro im Jahr 2024. Diese chronische Unterdeckung zwingt Jobcenter regelmäßig dazu, Mittel aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt umzuschichten – in Spitzenzeiten bis zu einer Milliarde Euro jährlich.
Auch der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht 2023/2024 diese Praxis kritisiert und die Bundesregierung zur bedarfsgerechten Mittelveranschlagung aufgefordert. Die im Haushaltsentwurf 2026 getroffenen Regelungen lassen jedoch leider keine Kurskorrektur erkennen, um den Haushaltsgrundsatz der Transparenz umzusetzen.
Weitere Kritikpunkte im Überblick:
- Bei der Berechnung der Verwaltungskosten wird keinerlei Inflationsausgleich berücksichtigt. Steigende Sachkosten – etwa für Mieten, Energie oder IT – sowie tarifbedingte Gehaltserhöhungen, etwa durch Beförderungen in der Bundesagentur für Arbeit, bleiben unberücksichtigt. Damit wird der tatsächliche Finanzbedarf systematisch unterschätzt.
- Die geplante Verschiebung der Förderinstrumente FbW und Reha vom SGB II in das SGB III führt zu organisatorischen Belastungen und verlagert versicherungsfremde Leistungen in die Arbeitslosenversicherung.
- Die Beiträge zur Krankenversicherung von Bürgergeldempfänger:innen werden weiterhin nicht auskömmlich vom Bund getragen. Dies führt zu versicherungsfremden Belastungen der gesetzlichen Krankenkassen von jährlich rund 10 Milliarden Euro. Eine Finanzierung, die laut IGES-Gutachten systemwidrig ist.
- Die Mittel für Jugendberufsagenturen (1,85 Milliarden Euro jährlich) werden zwar weiterhin bereitgestellt, zeigen aber in der Umsetzung deutlich geringere Ausgaben als geplant – ein Hinweis auf strukturelle Ineffizienzen.
- In der Finanzplanung wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Bürgergeldempfänger:innen leicht sinkt, während gleichzeitig annähernd gleichbleibende Kosten der Unterkunft unterstellt werden. Diese Annahmen stehen im Widerspruch. Eine von Bundeskanzler Merz ins Spiel gebrachte Pauschalierung um Kosten einzusparen, ist bislang nicht umgesetzt.
- Ungeachtet dieser Prognosen bleibt festzuhalten: Selbst bei sinkender Fallzahl führt ein stagnierendes oder nur leicht steigendes Eingliederungsbudget faktisch zu sinkenden Pro-Kopf-Mitteln und damit zu eingeschränkten Fördermöglichkeiten für die Betroffenen.
Unsere Forderungen:
- Realistische Veranschlagung der Verwaltungskosten der Jobcenter, um Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel zu vermeiden.
- Überprüfung der geplanten Verlagerung der FbW- und Reha-Maßnahmen in das SGB III.
- Transparente und aufgabengerechte Finanzierung aller versicherungsfremden Leistungen – insbesondere bei den Krankenkassen.
- Stärkung der öffentlichen Weiterbildungs- und Qualifizierungsstrukturen, statt einer reinen Mittelverschiebung zwischen Haushaltstiteln.
Die unterzeichnenden Verbände fordern den Bundestag auf, im weiteren Haushaltsverfahren diese Punkte dringend zu berücksichtigen.
Kontakt
bag arbeit e. V. – Alina Simon, Geschäftsführerin
Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband)– Sören Kosanke, Geschäftsführer
Evangelischer Fachverband für Arbeit und soziale Integration (EFAS) – Katrin Hogh, Geschäftsführerin
Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP) e. V. – Ellen Jacob, Bundesgeschäftsführerin
Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF.