2. Modernisierung der Arbeitsförderung
a) Grundsätzliche Bewertung der geplanten Änderungen
Die vorgesehenen Änderungen im SGB III setzen wichtige Impulse für eine stärkere Teilhabe am Arbeitsmarkt, mehr Chancengerechtigkeit und eine nachhaltige Fachkräftesicherung. Sie tragen dazu bei, bestehende Förderinstrumente zielgerichtet weiterzuentwickeln und den Zugang zu Qualifizierung und beruflicher Entwicklung für diejenigen Menschen zu verbessern, die auf Unterstützung besonders angewiesen sind.
Aus Sicht der Bildungsträger ist insbesondere positiv hervorzuheben, dass die Reformen den Fokus stärker auf individuelle Förderbedarfe, Teilhabechancen und Qualifizierung legen. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen den Zugang zu Ausbildung, Weiterbildung und Beschäftigung zu erleichtern sowie Beschäftigte und Unternehmen bei den Herausforderungen des wirtschaftlichen und technologischen Wandels zu unterstützen.
Besonders zu begrüßen sind folgende Änderungen:
Die ausdrückliche Verankerung von Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld als Pflichtleistungen der Bundesagentur für Arbeit stärkt die Bekanntheit des Förderinstruments und die Attraktivität abschlussorientierte Weiterbildungen für Teilnehmende.
Der Wegfall der bisherigen Ausschlussregelung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verbessert die Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und stärkt deren Zugang zu Qualifizierungs- und Rehabilitationsangeboten. Die Änderung ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung von Inklusion und Chancengerechtigkeit.
Ebenfalls zu begrüßen ist die Aufhebung der bisherigen zeitlichen Einschränkungen bei der Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld. Dadurch entstehen größere Handlungsspielräume für Unternehmen und Beschäftigte, Qualifizierungsmaßnahmen in Transformations- und Restrukturierungsprozessen bedarfsgerecht zu planen und umzusetzen.
Insgesamt stärken die vorgesehenen Änderungen die Möglichkeiten zur beruflichen Teilhabe, Qualifizierung und Beschäftigungssicherung. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einem inklusiven und zukunftsorientierten Arbeitsmarkt.
b) Weiterer Handlungsbedarf aus Sicht der Bildungsträger
Neben den ausdrücklich zu begrüßenden Reformansätzen sehen die Bildungsträger in einzelnen Bereichen weiteren Anpassungsbedarf, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu erhöhen und die Potenziale der beruflichen Bildung stärker für die Arbeitsmarktintegration und Fachkräftesicherung zu nutzen.