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Neue Wege in der Arbeitsmarktförderung

Positionen der bag arbeit e.V. zur Regierungsbildung 2018.

Die Förderpolitik für arbeitslose Menschen scheitert seit Jahren. Umfangreiche Sparmaßnahmen, die Verschiebung des Eingliederungstitels zu Gunsten des Verwaltungsbudgets sowie der überwiegende Einsatz von Standardförderstrukturen sind wesentliche Ursachen. Will man mehr langzeitarbeitslosen Menschen den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen, muss die Qualität der Integrationsmaßnahmen verbessert werden.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind flexibler zu gestalten und quantitativ auszuweiten. Die vermittelten Inhalte sollen bei einer anschließenden Ausbildung angerechnet werden können.
  • Bei der Erstausbildungsförderung muss der gleichberechtigte Einsatz der Instrumente integrative BaE, kooperative BaE, Assistierte Ausbildung und abH sowie die Ausbildungsförderung nach SGB VIII gemäß den Potenzialen der Teilnehmenden realisiert werden.
  • Für Frauen müssen qualifizierende (Teilzeit-)Maßnahmen im Bereich der beruflichenOrientierung, der Aus- und Weiterbildung und der (Nach-)Qualifizierung ausgebaut werden.Voraussetzung sind Kinderbetreuungsplätze im regionalen Umfeld.
  • Bei der Integration von Geflüchteten müssen Sprachförderung und berufliche Ausbildung besser verzahnt und aus einer Hand umgesetzt werden. Die Sprachförderinstrumente des BAMF müssen flexibler umsetzbar sein. Spezifische Programme für geflüchtete Frauen sind notwendig.
  • Die freie Förderung (§ 16f) soll stärker für neue Projektansätze genutzt werden.
  • Im Rahmen eines sozialen Arbeitsmarktes sollen mindestens 300.000 dauerhafte, marktnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Um eine arbeitsmarktnahe Integration zu ermöglichen, entfallen die Kriterien der Zusätzlichkeit und der Wettbewerbsneutralität. Integrierte Qualifizierungs- und Coachingangebote sind wichtig,um die Beschäftigungsfähigkeit verbessern zu können. Bei der Finanzierung werden die passiven Leistungen – also das Arbeitslosengeld II und die Kosten der Unterkunft – in Arbeitsentgelt umgewandelt.

Um die geforderten qualitativen Verbesserungen vor Ort und am Menschen wirksam werden zu lassen, müssen zwingend verfahrens- und finanztechnische Verbesserungen erzielt werden.

  • Die Aufstockung der Mittel zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ist dringend nötig. Eine Aufstockung des Eingliederungstitels um 3 Mrd. Euro halten wir für unverzichtbar.
  • Die Übertragbarkeit nicht verausgabter Mittel eines Haushaltsjahres in das Folgehaushaltsjahr ist zu erleichtern.
  • Die zentralen Förderinstrumente des SGB III und SGB II sind für den Personenkreis mit erheblichen Integrationshemmnissen als weitgehend freie Förderung zu gestalten.
  • Dem Ausschreibungsverfahren zum Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen ist ein Interessenbekundungsverfahren vorzuschalten. Im Anschluss daran kann beschränkt ausgeschrieben oder frei vergeben werden. Alle Förderinstrumente sind gemäß vorliegenden Bedarfen miteinander frei kombinierbar. Ausschreibende Stelle und Vertragspartner ist das jeweilige Jobcenter bzw. die jeweilige Arbeitsagentur.
  • Anzustreben ist eine stärkere Regionalisierung des Vergabefahrens. Regionale Kompetenzträger und Fachverbände sind in die Entscheidungsverfahren der Jobcenter einzubeziehen. Lokal relevante Förderentscheidungen müssen von den einzelnen Jobcentern bzw. Agenturen getroffen werden.
  • Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II und von Verwaltungskosten sind im Rahmen des Eingliederungstitels getrennt auszuweisen, um verlässlich und nachhaltig auf Ebene der arbeitsmarktlichen Instrumente Maßnahmeangebote finanzieren zu können.